Personendatenschutz
Regeln und Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
I. Einleitende Bestimmungen
Das Dokument „Informationen über die V erarbeitung personenbezogener Daten“ (auch „Informationsmemorandum“ genannt, weiter nur „Informationen über die Verarbeitung“) wurde gemäß der „Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“ (weiter nur „GDPR“) erstellt, zusammen mit dem Gesetz Nr. 101/2000 zum Schutz personenbezogener Daten (weiter nur„ZOOÚ“) und den daran anknüpfenden Vorschriften.
Grundlegende Begriffe
Personenbezogene Daten – vor allem:
Vor- und Nachname, Anrede, St.-Nr., USt-IdNr., akademischer Titel, Wohnort, Zustelladresse, Telefonnummer, E- Mail-Adresse, ID des Datenfachs, IP-Adresse (beim Besuch der Webseiten), Kontonummer, netzbezogene, elektronische und andere Identifikatoren und Daten, nach denen das Datensubjekt identifiziert wird oder identifiziert werden kann.
Die Aufzählung der personenbezogenen Daten muss nicht vollständig sein, z.B. dann, wenn Sie uns Dokumente zugeschickt haben, die weitere personenbezogene Daten enthalten (das betrifft überwiegend personenbezogene Daten, die wir nicht verlangen, die wir aber aufgrund der Verarbeitung ganzer Dokumente auch verarbeiten). Außerdem können wir die personenbezogenen Daten verarbeiten, die Sie uns im Rahmen der Kommunikation per E-Mail oder per Telefon bzw. im Rahmen der persönlichen Kommunikation zur Verfügung stellen.
Verwalter der personenbezogenen Daten: 2VV s.r.o., Nádražní 794, 533 51 Pardubice - Rosice; USt-IdNr.: 62065467
Datensubjekt: Natürliche Person, deren personenbezogene Daten vom Verwalter verarbeitet werden.
Der Verwalter der personenbezogenen Daten stellt hiermit Informationen zur Verfügung, welche die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und die mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zusammenhängenden Rechte des Datensubjekts betreffen.
Informationen zu den einzelnen Verarbeitungen kann der Verwalter mittels weiterer Dokumente zur Verfügung stellen. Falls sich die Informationen aus weiteren (auf konkrete Aspekte abzielenden) Informationsmemoranden von den in diesem Dokument stehenden Informationen unterscheiden, haben die Informationen aus den auf konkrete Aspekte abzielenden „Informationen über die Verarbeitung“ den Vorrang.